Allgemeine Geschäftsbedinung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AlltagsGlanz&MehrWohl

Stand: September 2026 (Bildhinweis: Die auf dieser Website verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.)

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und rechtliche Selbstständigkeit

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen, die unter der gemeinsamen Geschäfts- bzw. Markenbezeichnung „AlltagsGlanz&MehrWohl“ angeboten werden.

Unter der Bezeichnung treten zwei rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Einzelunternehmer auf:

Maximilian Weißbach
Althenerstr. 1C
04451 Borsdorf

und

Anja Gruhl
Markt 21
04509 Delitzsch

Telefon: 0177 4339212
E-Mail: info@alltagsglanz-mehrwohl.de

(2) „AlltagsGlanz&MehrWohl“ wird als gemeinsame Geschäfts- bzw. Markenbezeichnung verwendet. Soweit keine gemeinsame Gesellschaft gegründet wurde, begründet die gemeinsame Nutzung der Bezeichnung, der Internetseite, gemeinsamer Kontaktdaten oder gemeinsamer Werbemittel allein keine Gesellschaft zwischen den beiden Einzelunternehmern.

(3) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich derjenige Einzelunternehmer, der im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Vertrag oder auf der Rechnung als Auftragnehmer ausgewiesen ist.

(4) Maximilian Weißbach und Anja Gruhl erbringen und berechnen die ihnen jeweils zugeordneten Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

(5) Soweit im Folgenden vom „Auftragnehmer“ gesprochen wird, ist damit ausschließlich der Einzelunternehmer gemeint, mit dem der Kunde den jeweiligen Vertrag geschlossen hat.

(6) „Kunde“ im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB sein.

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbereiche

(1) AlltagsGlanz&MehrWohl bietet – abhängig vom jeweiligen Auftragnehmer und der individuellen Vereinbarung – insbesondere Dienstleistungen aus folgenden Bereichen an:

a) Gebäudereinigung und haushaltsnahe Reinigung

  • regelmäßige oder einmalige Reinigung von Privathaushalten,
  • Reinigung von Wohnungen und Häusern,
  • Reinigung von Büros und sonstigen gewerblichen Räumen,
  • Reinigung von Praxen und vergleichbaren Räumlichkeiten,
  • Unterhaltsreinigung,
  • Grundreinigungsarbeiten, soweit vereinbart,
  • Reinigung von Gemeinschafts- und Nebenräumen,
  • sonstige übliche Reinigungsarbeiten nach Vereinbarung.

b) Garten- und Grundstückspflege

  • Rasenmähen,
  • einfache Rasen- und Grünflächenpflege,
  • Heckenschnitt und übliche Rückschnittarbeiten, soweit rechtlich zulässig,
  • Laubentfernung,
  • Beseitigung von gewöhnlichem Gartenabfall,
  • einfache Pflege von Beeten und Außenflächen,
  • sonstige einfache Garten- und Grundstückspflege nach Vereinbarung.

c) Alltagshilfe

  • Einkaufs- und Besorgungsdienste,
  • Begleitung bzw. Unterstützung bei gewöhnlichen Alltagstätigkeiten,
  • Unterstützung im Haushalt,
  • sonstige nicht pflegerische Alltagshilfen nach individueller Vereinbarung.

d) Räumungs-, Entrümpelungs- und Entsorgungsarbeiten

  • Entrümpelung von Wohnungen und gewöhnlichen Haushaltsbereichen,
  • Räumung von Garagen, Kellern, Dachböden und vergleichbaren Bereichen,
  • Unterstützung bei Haushaltsauflösungen,
  • Sortier- und Räumarbeiten,
  • Transport und Entsorgung, soweit dies rechtlich zulässig ist und die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

e) Zusatzleistungen
Weitere Leistungen können nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung erbracht werden, soweit der jeweilige Auftragnehmer hierzu rechtlich und tatsächlich in der Lage und berechtigt ist.

(2) Der konkrete Umfang einer Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

 

§ 3 Ausgeschlossene Leistungen

(1) Nicht zum gewöhnlichen Leistungsumfang gehören insbesondere Arbeiten, die besondere fachliche Qualifikationen, behördliche Genehmigungen, besondere technische Einrichtungen oder Spezialgeräte erfordern.

Hierzu gehören insbesondere Arbeiten, für die beispielsweise

  • Kräne,
  • Hebebühnen,
  • Gerüste oder vergleichbare Spezialtechnik,
  • besondere Maschinen oder Spezialwerkzeuge,
  • besondere behördliche Genehmigungen,
  • gesetzlich vorgeschriebene Fachkundenachweise

erforderlich sind.

(2) Ebenfalls nicht angeboten werden zulassungs-, erlaubnis- oder qualifikationspflichtige Arbeiten, soweit die dafür erforderliche Berechtigung beim jeweiligen Auftragnehmer nicht vorhanden ist.

(3) Insbesondere werden keine medizinischen oder pflegerischen Leistungen erbracht. Dazu gehören insbesondere Körperpflege, medizinische Versorgung, Medikamentengabe, Wundversorgung oder vergleichbare Pflegeleistungen.

(4) Die Alltagshilfe richtet sich ausschließlich auf gewöhnliche Unterstützung im Alltag. Leistungen für Personen, deren Zustand eine besondere medizinische, pflegerische oder fachlich qualifizierte Betreuung erfordert, werden nicht übernommen, soweit die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

(5) Arbeiten, von denen eine erhebliche Gefahr für Mitarbeiter, eingesetzte Personen, Kunden oder Dritte ausgeht, dürfen abgelehnt oder abgebrochen werden.

 

§ 4 Vertragsschluss

(1) Anfragen des Kunden per Telefon, E-Mail, Internet, Kontaktformular, Messenger oder persönlich stellen grundsätzlich noch keinen verbindlichen Vertrag dar.

(2) Ein Vertrag kommt insbesondere durch

  • ausdrückliche Auftragsbestätigung,
  • Annahme eines Angebots,
  • Abschluss einer schriftlichen oder in Textform getroffenen Vereinbarung oder
  • einvernehmlichen Beginn der beauftragten Arbeiten

zustande.

(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Vor Auftragserteilung ist dem Kunden nach Möglichkeit mitzuteilen, welcher der beiden Einzelunternehmer sein Vertragspartner ist.

 

§ 5 Preise und Kostenvoranschläge

(1) Es gelten die Preise, die vor Auftragserteilung individuell vereinbart wurden oder sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweils gültigen Preisangabe ergeben.

(2) Die Abrechnung kann insbesondere erfolgen

  • nach Zeitaufwand,
  • als Pauschalpreis,
  • nach Fläche,
  • nach Leistungsumfang oder
  • nach einer individuell vereinbarten Berechnungsmethode.

(3) Soweit zusätzliche Leistungen gewünscht werden, die ursprünglich nicht Bestandteil des Auftrags waren, können diese gesondert berechnet werden. Der Kunde wird hierüber grundsätzlich vor Durchführung informiert, soweit dies möglich und zumutbar ist.

(4) Notwendige Material-, Entsorgungs-, Fahrt-, Park- oder sonstige Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wurde oder sich die Notwendigkeit zusätzlicher Kosten erst während der Durchführung ergibt und der Kunde der Erweiterung zustimmt.

(5) Kostenvoranschläge sind nur dann als verbindlicher Festpreis anzusehen, wenn sie ausdrücklich als solcher bezeichnet wurden.

(6) Soweit der jeweilige Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

(2) Sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder auf der Rechnung angegeben wurde, ist die Vergütung mit Abschluss der vereinbarten Leistung und Zugang der Rechnung fällig.

(3) Zahlungen sind ausschließlich an den auf der Rechnung angegebenen Auftragnehmer bzw. auf die dort angegebene Bankverbindung zu leisten.

(4) Bei größeren, materialintensiven, länger andauernden oder besonders kostenintensiven Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vereinbart werden.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Notwendige und gesetzlich erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung können dem Kunden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in Rechnung gestellt werden.

 

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Arbeiten zum vorgesehenen Termin durchgeführt werden können.

(2) Insbesondere hat der Kunde erforderlichen Zugang zu den zu bearbeitenden Räumen, Grundstücken oder Gegenständen zu ermöglichen.

(3) Der Kunde hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über besondere Gefahren oder empfindliche Gegenstände zu informieren, soweit diese für den Auftragnehmer nicht offensichtlich erkennbar sind.

Dazu gehören insbesondere:

  • beschädigte oder instabile Gegenstände,
  • besonders hochwertige oder empfindliche Gegenstände,
  • besondere Boden- und Oberflächenmaterialien,
  • gefährliche Stoffe,
  • Schädlingsbefall,
  • Schimmel in erheblichem Umfang,
  • gefährliche bauliche Zustände,
  • Tiere mit besonderem Gefährdungspotenzial,
  • sonstige besondere Risiken.

(4) Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente und vergleichbar wertvolle Gegenstände sollen vor Beginn der Arbeiten vom Kunden sicher verwahrt werden.

(5) Bei Gartenarbeiten hat der Kunde auf ihm bekannte verdeckte Leitungen, Kabel, Bewässerungsanlagen, Grenzmarkierungen oder sonstige Hindernisse hinzuweisen.

 

§ 8 Schlüssel und Zugangsmittel

(1) Werden Schlüssel, Zugangskarten, Codes oder sonstige Zugangsmittel übergeben, dürfen diese ausschließlich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags verwendet werden.

(2) Zugangsmittel werden sorgfältig verwahrt und nach Beendigung der vereinbarten Nutzung zurückgegeben.

(3) Ein Verlust ist dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

(4) Für Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln oder Zugangsmitteln gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen unter Berücksichtigung von § 14 dieser AGB.

 

§ 9 Einsatz von Mitarbeitern, Minijobbern und Subunternehmern

(1) Der jeweilige Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen geeignete eigene Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte (Minijobber), sonstige Beschäftigte sowie selbstständige Subunternehmer einzusetzen.

(2) Ein Anspruch des Kunden darauf, dass eine Leistung ausschließlich durch den Auftragnehmer persönlich erbracht wird, besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Art der vereinbarten Leistung ergibt.

(3) Der jeweilige Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(4) Eingesetzte Personen werden nur im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben tätig.

(5) Soweit für die Durchführung des Auftrags die Weitergabe personenbezogener Daten an eingesetzte Personen erforderlich ist, erfolgt diese nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

§ 10 Termine, Verspätungen und Leistungszeiten

(1) Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.

(2) Soweit ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde, können geringfügige zeitliche Abweichungen aufgrund vorheriger Aufträge, Verkehr, Wetter oder anderer betrieblicher Umstände auftreten.

(3) Bei erheblichen Verzögerungen wird der Kunde nach Möglichkeit informiert.

(4) Können Arbeiten aufgrund von Umständen nicht durchgeführt werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

(5) Bei Außenarbeiten können insbesondere extreme Wetterbedingungen, Sturm, Starkregen, Schnee, Eis, Hitze oder sonstige gefährliche Bedingungen eine Verschiebung erforderlich machen.

 

§ 11 Absagen und Terminänderungen durch den Kunden

(1) Der Kunde wird gebeten, vereinbarte Termine möglichst frühzeitig abzusagen oder zu verschieben.

(2) Für kurzfristige Absagen kann eine angemessene Ausfallentschädigung verlangt werden, wenn der Termin verbindlich reserviert war, der Auftragnehmer aufgrund der kurzfristigen Absage einen tatsächlichen Vergütungsausfall erleidet und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Arbeitszeit werden bei der Berechnung berücksichtigt.

(5) Gesetzliche Widerrufsrechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.

 

§ 12 Nichtdurchführbarkeit und Abbruch von Arbeiten

(1) Der Auftragnehmer kann die Durchführung einer Leistung verweigern oder bereits begonnene Arbeiten unterbrechen, wenn sich erst vor Ort Umstände zeigen, durch die eine sichere oder rechtlich zulässige Durchführung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Dies gilt insbesondere bei

  • erheblichen Gesundheits- oder Sicherheitsgefahren,
  • nicht angekündigten Gefahrstoffen,
  • erheblichem Schädlingsbefall,
  • gesundheitsgefährdenden hygienischen Bedingungen,
  • Einsturz- oder Absturzgefahr,
  • aggressiven Personen oder Tieren,
  • fehlenden notwendigen Zugängen,
  • Arbeiten, die tatsächlich eine nicht vereinbarte besondere Fachkunde oder Spezialausrüstung erfordern.

(2) Der Kunde wird über den Grund der Nichtdurchführung oder Unterbrechung informiert.

(3) Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen können nach den gesetzlichen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarung berechnet werden.

 

§ 13 Reklamationen und Mängel

(1) Der Kunde soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.

(2) Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

(3) Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, erhält dieser grundsätzlich Gelegenheit, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und – soweit rechtlich vorgesehen und tatsächlich möglich – nachzubessern.

(4) Eine Nachbesserung kann insbesondere dann ausscheiden, wenn sie unmöglich, unverhältnismäßig oder dem Kunden aus gesetzlichen Gründen nicht zumutbar ist.

 

§ 14 Haftung

(1) Der jeweilige Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Unbeschränkt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Auftragnehmers.

(6) Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

 

§ 15 Schäden und Schadensmeldung

(1) Wird im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ein Schaden festgestellt, soll dieser möglichst unverzüglich dokumentiert und dem jeweiligen Auftragnehmer mitgeteilt werden.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den gemeldeten Schaden zu besichtigen bzw. die Umstände des Schadens zu prüfen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(3) Der Kunde soll beschädigte Gegenstände bis zur Klärung nicht ohne zwingenden Grund entsorgen oder verändern, soweit dies zur Beweissicherung erforderlich und zumutbar ist.

(4) Eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs. Ob und in welchem Umfang ein Schaden versichert ist, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

 

§ 16 Empfindliche Oberflächen und kundeneigene Arbeitsmittel

(1) Der Kunde hat auf besondere Pflegeanforderungen empfindlicher Materialien und Oberflächen hinzuweisen, soweit diese nicht offensichtlich sind.

(2) Stellt der Kunde Reinigungsmittel, Werkzeuge, Maschinen oder sonstige Materialien zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass diese grundsätzlich für den vorgesehenen Zweck geeignet und sicher verwendbar sind.

(3) Erkennt der Auftragnehmer, dass ein vom Kunden gewünschtes Verfahren voraussichtlich Schäden verursachen kann, kann er die Durchführung ablehnen.

 

§ 17 Gartenarbeiten und natürliche Gegebenheiten

(1) Bei Garten- und Grundstückspflege wird kein bestimmter biologischer Erfolg geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Insbesondere kann keine Garantie für Wachstum, Regeneration, Unkrautfreiheit, Schädlingsfreiheit oder einen bestimmten zukünftigen Zustand von Pflanzen und Rasenflächen übernommen werden.

(3) Gesetzliche Vorgaben, insbesondere zum Natur-, Arten- und Umweltschutz sowie zu zulässigen Schnittzeiten, bleiben unberührt. Arbeiten, die zum vorgesehenen Zeitpunkt gesetzlich unzulässig sind, werden nicht durchgeführt.

 

§ 18 Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Entsorgung

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Beginn einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung Gegenstände auszusondern, die nicht entfernt oder entsorgt werden dürfen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Bargeld,
  • Schmuck,
  • Wertgegenstände,
  • Urkunden und wichtige Dokumente,
  • persönliche Erinnerungsstücke,
  • Datenträger,
  • Gegenstände Dritter.

(2) Der Kunde darf nur die Entfernung von Gegenständen beauftragen, über die er verfügen darf.

(3) Gefährliche Abfälle, Gefahrstoffe, Chemikalien, Asbest, explosive Stoffe, medizinische Abfälle oder andere besonders überwachungs- oder erlaubnispflichtige Stoffe werden nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(4) Die Beförderung und Entsorgung von Abfällen erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und nur soweit der jeweilige Auftragnehmer hierzu berechtigt ist.

(5) Entsorgungsgebühren und sonstige Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, wenn dies vereinbart wurde.

 

§ 19 Einkauf und Besorgungsdienste

(1) Bei Einkaufs- und Besorgungsdiensten handelt der Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen des erteilten Auftrags.

(2) Auslagen für Einkäufe, Eintritts-, Liefer-, Park-, Versand- oder sonstige Fremdkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei größeren Auslagen kann der Auftragnehmer einen angemessenen Vorschuss verlangen.

(4) Überlassene Zahlungsmittel oder Bargeldbeträge dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

(5) Auf Wunsch werden vorhandene Belege für getätigte Einkäufe oder Auslagen an den Kunden herausgegeben.

 

§ 20 Keine Pflege-, Heil- oder Beratungsleistungen

(1) Alltagshilfe stellt keine medizinische Behandlung, Pflegeleistung oder sonstige heilberufliche Tätigkeit dar.

(2) Mitarbeiter und eingesetzte Personen übernehmen insbesondere keine Diagnosen, medizinische Entscheidungen oder Tätigkeiten, für die eine besondere medizinische oder pflegerische Qualifikation erforderlich ist.

(3) Bei erkennbaren Notfällen sind die hierfür zuständigen Rettungs- oder Notfalldienste zu verständigen.

 

§ 21 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage und beginnt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Der Verbraucher wird über das bestehende Widerrufsrecht gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.

(4) Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist begonnen wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den vorzeitigen Leistungsbeginn, einen möglichen Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts.

(5) Diese AGB ersetzen nicht die erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung und das gegebenenfalls erforderliche Muster-Widerrufsformular.

 

§ 22 Daueraufträge und wiederkehrende Leistungen

(1) Bei regelmäßig wiederkehrenden Reinigungs-, Gartenpflege- oder Alltagshilfeleistungen können gesonderte Vereinbarungen über Laufzeit und Kündigung getroffen werden.

(2) Soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, richtet sich die Kündigung nach der individuell getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 23 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

(3) Informationen über persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden, die bei der Durchführung eines Auftrags bekannt werden, werden grundsätzlich vertraulich behandelt, soweit keine gesetzliche Verpflichtung oder sonstige Berechtigung zur Offenlegung besteht.

(4) Soweit Mitarbeiter oder Subunternehmer zur Auftragsdurchführung Zugang zu erforderlichen Informationen erhalten müssen, wird der Zugriff auf den für die Auftragsdurchführung erforderlichen Umfang beschränkt.

 

§ 24 Fotos und Dokumentation

(1) Fotos oder sonstige Dokumentationen können angefertigt werden, soweit dies zur Dokumentation des Zustands vor oder nach einer Leistung, zur Schadensdokumentation oder zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung erforderlich und rechtlich zulässig ist.

(2) Eine Verwendung von Fotos von Kundenobjekten für Werbung, Website oder soziale Medien erfolgt nur, wenn hierfür eine erforderliche Einwilligung bzw. sonstige rechtliche Grundlage vorliegt.

 

§ 25 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

(1) Kann eine Leistung aufgrund außergewöhnlicher, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht erbracht werden, wird der Kunde hierüber nach Möglichkeit informiert.

(2) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen oder vergleichbare nicht beherrschbare Ereignisse gehören.

(3) Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

 

§ 26 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Für Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbraucherrechte werden nicht eingeschränkt.

 

§ 27 Verbraucherstreitbeilegung

Soweit eine gesetzliche Informationspflicht besteht, wird der Kunde darüber informiert, ob der jeweilige Auftragnehmer bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die hierfür jeweils erforderlichen Angaben werden auf der Website bzw. zusammen mit diesen AGB bereitgestellt, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

§ 28 Änderungen individueller Aufträge

Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sollen zwischen Kunde und Auftragnehmer eindeutig vereinbart werden. Dadurch entstehende zusätzliche Arbeits-, Material-, Fahrt- oder Entsorgungskosten können entsprechend der Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.

 

§ 29 Übertragung eines Auftrags zwischen den beiden Einzelunternehmen

(1) Ein Auftrag, der mit einem der beiden Einzelunternehmer geschlossen wurde, wird nicht allein aufgrund der gemeinsamen Verwendung der Bezeichnung AlltagsGlanz&MehrWohl automatisch zu einem Auftrag des anderen Einzelunternehmers.

(2) Soll der Vertragspartner bei einem bestehenden Auftrag wechseln, erfolgt dies nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Vereinbarungen mit dem Kunden.

(3) Die interne Zusammenarbeit der beiden Einzelunternehmer ändert grundsätzlich nichts an der Identität des gegenüber dem Kunden ausgewiesenen Vertragspartners.

 

§ 30 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Gegenüber Unternehmern kann ein Gerichtsstand nur im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart werden.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

(6) Diese AGB können für zukünftige Verträge angepasst werden. Für einen bereits geschlossenen Auftrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird.

  1. Reinigungs- und Arbeitsmittel werden entsprechend der individuellen Vereinbarung vom Auftragnehmer oder Kunden bereitgestellt.
  2. Vom Kunden bereitgestellte Geräte, Werkzeuge oder Arbeitsmittel müssen sich in einem sicheren und funktionsfähigen Zustand befinden.

§ 10 Reinigung

  1. Reinigungsleistungen werden fachgerecht entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt.
  2. Ein bestimmter Reinigungserfolg ist nur geschuldet, soweit dieser ausdrücklich vereinbart wurde und nach Art und Zustand der zu reinigenden Fläche objektiv erreichbar ist.
  3. Der Kunde hat vor Beginn der Reinigung auf besonders empfindliche Materialien, Oberflächen oder Gegenstände sowie besondere Pflege- oder Reinigungsvorgaben hinzuweisen, sofern diese nicht offensichtlich sind.
  4. Ohne entsprechende Information darf AlltagsGlanz & MehrWohl grundsätzlich davon ausgehen, dass gewöhnliche und für den jeweiligen Bereich geeignete Reinigungsmethoden verwendet werden können.

§ 11 Gartenpflege

  1. Gartenpflegearbeiten werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ausgeführt.
  2. Witterungsabhängige Gartenarbeiten können verschoben werden, wenn eine ordnungsgemäße oder sichere Durchführung aufgrund der Wetter- oder Bodenverhältnisse nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
  3. Ein bestimmtes Wachstum, Anwachsen, Blühen oder sonstiger biologischer Erfolg von Pflanzen kann grundsätzlich nicht garantiert werden, soweit dieser von natürlichen oder vom Auftragnehmer nicht beherrschbaren Umständen abhängt.
  4. Maßnahmen an Bäumen, Hecken, Pflanzen oder sonstigen Gehölzen werden nur im vereinbarten Umfang ausgeführt.
  5. Soweit für bestimmte Arbeiten behördliche Genehmigungen oder sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen erforderlich sind, ist vor Beginn zu klären, wer deren Einholung übernimmt.

§ 12 Alltagshilfe

  1. Die Alltagshilfe umfasst ausschließlich die konkret vereinbarten Unterstützungsleistungen.
  2. Alltagshilfe stellt insbesondere keine medizinische Behandlung oder professionelle Pflegeleistung dar, sofern eine entsprechende Leistung nicht ausdrücklich angeboten werden darf und vereinbart wurde.
  3. Medikamente werden nicht eigenständig dosiert, verabreicht oder medizinisch beurteilt, sofern hierzu keine entsprechende gesetzliche Berechtigung besteht.
  4. Finanzielle, rechtliche oder medizinische Entscheidungen werden nicht für den Kunden getroffen.
  5. Tätigkeiten, die eine besondere gesetzliche Erlaubnis oder fachliche Qualifikation voraussetzen, sind nur geschuldet, wenn AlltagsGlanz & MehrWohl über die erforderliche Berechtigung verfügt und die Tätigkeit ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 13 Beanstandungen

  1. Sollte der Kunde mit einer erbrachten Leistung nicht zufrieden sein, wird er gebeten, AlltagsGlanz & MehrWohl möglichst zeitnah darüber zu informieren, damit die Angelegenheit geprüft werden kann.
  2. Bestehen gesetzliche Mängel-, Nacherfüllungs-, Schadensersatz- oder sonstige Rechte des Kunden, werden diese durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
  3. Eine verspätete Mitteilung führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Rechte.

§ 14 Haftung

  1. AlltagsGlanz & MehrWohl haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet AlltagsGlanz & MehrWohl unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet AlltagsGlanz & MehrWohl nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Soweit gesetzlich zulässig, ist bei einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
  6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, deren sich AlltagsGlanz & MehrWohl zur Vertragserfüllung bedient.

§ 15 Schäden und bereits vorhandene Beschädigungen

  1. Erkennt AlltagsGlanz & MehrWohl vor oder während der Durchführung einer Leistung bereits vorhandene Schäden, kann der Kunde hierauf hingewiesen werden.
  2. AlltagsGlanz & MehrWohl haftet nicht für Schäden, die bereits vor Beginn der Arbeiten vorhanden waren oder ausschließlich auf altersbedingten Verschleiß, Materialermüdung oder einen bereits bestehenden mangelhaften Zustand zurückzuführen sind.
  3. Die gesetzlichen Beweislastregeln werden hierdurch nicht zum Nachteil des Verbrauchers verändert.

§ 16 Einsatz von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen

AlltagsGlanz & MehrWohl ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen eigene Mitarbeiter oder geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich eine persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde oder sich aus der Art der Leistung ergibt, dass diese persönlich erbracht werden muss.

§ 17 Dauerschuldverhältnisse und regelmäßige Leistungen

  1. Werden regelmäßige Leistungen vereinbart, richten sich Vertragsdauer und Kündigungsfrist nach der individuellen Vereinbarung.
  2. Wurde keine Mindestlaufzeit vereinbart, können laufende Vereinbarungen nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Das gesetzliche Widerrufsrecht beträgt grundsätzlich 14 Tage.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von AlltagsGlanz & MehrWohl.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, können für bis zum Widerruf ordnungsgemäß erbrachte Leistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatzansprüche entstehen.

Das Widerrufsrecht kann bei einer vollständig erbrachten kostenpflichtigen Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Dazu gehören insbesondere die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und die Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.

§ 19 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website von AlltagsGlanz & MehrWohl.

§ 20 Verbraucherstreitbeilegung

[Hier muss abhängig von deiner konkreten Unternehmenssituation die gesetzlich erforderliche Erklärung zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren eingefügt werden.]

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von AlltagsGlanz & MehrWohl als Gerichtsstand vereinbart werden.
  5. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben von diesen AGB unberührt.
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